Häufige Fragen zum Ambulant betreuten Wohnen in Landshut
Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Finanzierung und Hilfe
- Was macht das Ambulant Betreute Wohnen (ABW)?
Das ABW ist eine ambulante Assistenzleistung für Menschen mit psychischen, körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist es, ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Die Betreuung wird individuell an Ihren persönlichen Bedarf angepasst (meist im Umfang von einigen Stunden pro Woche). Typische Aufgaben und Unterstützungsbereiche sind:
Alltagsbewältigung & Struktur: Hilfe bei der Tages- und Wochenstrukturierung, Begleitung bei Terminen (Ärzte, Behörden, Ämter) oder Unterstützung beim Einkaufen.
Haushalt & Wohnen: Hilfestellung beim Führen des Haushalts, bei der Sauberkeit oder beim Planen von Ausgaben.
Psychische Stabilität: Ansprechpartner bei Krisen, Unterstützung zur Vermeidung von Rückfällen oder Klinikaufenthalten sowie Hilfe beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte.
Post & Finanzen: Unterstützung beim Sortieren der Post, beim Ausfüllen von Anträgen oder im Umgang mit Geld und Rechnungen.
- Einkommens- und Vermögensgrenzen beim Bezirk Niederbayern
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe gilt seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein sehr bürgerfreundliches System. Das bedeutet für die allermeisten Menschen: Wer arbeitet oder ein normales Einkommen hat, muss in der Regel nichts oder nur sehr wenig selbst dazubezahlen.
Einkommens-Freibeträge:
Wenn Ihr Einkommen überwiegend aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stammt, liegt der Freibetrag bei etwa 40.341 Euro Jahresbrutto (ca. 3.362 Euro im Monat).
Bei anderen Einkommensarten (wie z. B. reiner Rente oder bestimmten Transferleistungen) liegt die Grenze etwas niedriger (ca. 29.600 Euro im Jahr / rund 2.467 Euro im Monat).
Wichtig: Das Einkommen eines Partners oder einer Partnerin wird nicht mehr angerechnet – es zählt ausschließlich Ihr eigenes Einkommen. Liegt Ihr Einkommen unter dem jeweiligen Freibetrag, ist die Leistung für Sie komplett kostenlos.
Vermögen (Schonvermögen):
Gespartes Geld oder anderes verwertbares Vermögen ist bis zu einer Freigrenze von 71.190 Euro geschützt.Alles, was unter dieser Summe liegt, gehört Ihnen und wird vom Amt nicht angetastet. Auch hierbei wird das Vermögen eines Partners nicht mitgerechnet.
Wir übernehmen auch gerne Selbstzahler, mit dem Stundensatz der mit dem Bezirk Niederbayern vereinbart ist.
Der Bezirk Niederbayern prüft die genaue Kostenbeteiligung individuell nach Einreichung Ihrer Einkommensnachweise (z. B. Steuerbescheid oder Rentenbescheid des Vorvorjahres).
3. Wie beantrage ich das Ambulant betreute Wohnen?
Der Weg zu unserer Unterstützung ist unkompliziert. Hilfesuchende stellen einen formlosen Antrag direkt beim zuständigen Kostenträger:
Bezirk Niederbayern – Sozialverwaltung
Am Lurzenhof 15
84036 Landshut
Der Antrag:
Das Schreiben sollte den Titel „Antrag auf Betreutes Einzelwohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelische Behinderung“ tragen.
Wichtiger Tipp für die Beantragung:
Fügen Sie dem formlosen Antrag direkt ein aktuelles fachärztliches Gutachten Ihres Psychiaters bei. Dies erleichtert dem Bezirk Niederbayern die Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Anliegens spürbar.
Gerne unterstützen und begleiten wir Sie beim Verfassen des Antrags und bei allen weiteren Schritten – sprechen Sie uns einfach an!

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